Aus der Presse
Aus der Presse vom 06. bis 13. Oktober
Förderturm auf dem Prüfstand
Weitere Prüfungen zum Förderturm der ehemaligen Zeche Holland laufen.
Aus der Presse vom 16. September bis 4. Oktober
Mitglieder der Bochumer SPD stehen einer großen Koalition im Bundestag skeptisch gegenüber.
Serdar Yüksel sieht die Grünen in der Pflicht.
Landesregierung unterstützt Kommunen bei der Armutszuwanderung
Lösungen auch für Wattenscheider Problemhäuser
Im Rahmen eines neuen Handlungskonzepts wird die rot-grüne Landesregierung in NRW ab 2014 die Kommunen mit bis zu 7,5 Mio. Euro bei der Armutszuwanderung unterstützen. Unter den Zuwanderern aus Bulgarien und Rumänien befinden sich auch viele hochqualifizierte Fachkräfte. Doch die Armutsmigration konzentriert sich auf einige Großstädte insbesondere im Ruhrgebiet und im Rheinland und begründet damit einen erhöhten Handlungsbedarf in zumeist strukturschwachen Stadtteilen – auch in Teilen von Wattenscheid.
Die Bundesregierung hat sich einer konstruktiven Auseinandersetzung mit der Problematik allerdings bisher verweigert. So betont der SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel: „Insbesondere der Hinweis von Bundesinnenminister Friedrich, die zugewanderten Menschen könnten bei Regelverstößen ausgewiesen werden, widerspricht EU-Recht und geht an der Realität vorbei. Es handelt sich hier um EU-Bürger, denen ein uneingeschränktes Recht auf Freizügigkeit zusteht und ab 2014 auch eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis. Von diesen Rechten profitieren wir alle und sie sind nicht verhandelbar.“
Im Kern bezieht sich der Plan der Landesregierung auf fünf zentrale Aufgabenbereiche: Garantie von Sicherheit und friedlichem Zusammenleben aller Beteiligten in den betroffenen Stadtteilen und Städten, Bekämpfung von Schwarzarbeit und Zwangsprostitution, Hilfe für die Kommunen bei der Gesundheitsversorgung, Einhaltung der Schulpflicht, sowie zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche im vor- und außerschulischen Bildungsbereich.
„Diese Maßnahmen werden durch arbeitsmarktbezogene Förderhilfen in Höhe von 4,5 Mio. Euro jährlich flankiert“, so Serdar Yüksel weiter. „Das Handlungskonzept der Landesregierung enthält außerdem konkrete Lösungsvorschläge um gegen die Vermietung und Überbelegung baufälliger Immobilien in Wattenscheid vorzugehen. So wird die angekündigte Novellierung des Wohnaufsichtsgesetzes die Eingriffsmöglichkeiten der Stadt Bochum stärken und damit einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Wohnsituation von Zuwanderinnen und Zuwanderern leisten.“
Integrationsfähig: Großer Schritt hin zur schulischen Inklusion
An diesem Mittwoch will der Landtag das Gesetz zum Gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen verabschieden. Die Landtagsfraktionen berieten am gestrigen Dienstag abschließend über das 9. Schulrechts- änderungsgesetz. Die Landesregierung will ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise einen Rechtsanspruch behinderter Kinder auf Unterricht in einer Regelschule verankern. Gestern haben auch Kommunale Spitzenverbände, Landesregierung und Fraktionen von SPD und Grünen einen Kompromiss gefunden zur Frage, ob und welche Kosten den Kommunen durch dieses Gesetz entstehen. Deshalb wurde ein für beide Seiten verbindlicher Untersuchungsauftrag vereinbart, der den Start des neuen Gesetzes vorerst ohne Rechtsstreit ermöglicht. Dieser Prozess ist ergebnisoffen und soll Ende Januar 2014 beendet sein. So wird der Rechtsschutz der Städte und Gemeinden gewahrt. Sie haben ein Klagerecht für die Dauer von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes. Bisheriger Streitpunkt ist die sogenannte Konnexität, die Kommunen sehen Kosten auf sich zukommen und fordern einen Ausgleich vom Land. Die Landesregierung hält den Anspruch aber für unbegründet.
- Gesetzentwurf der Landesregierung (DS 16/2432)
- Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (DS 16/4176)
- Entschließungsantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und der SPD (DS 16/4218)
Ausbaufähig: Geänderte Förderung für historische Gebäude
In einem schönen alten Haus zu wohnen, hat durchaus Charme. Unangenehm wird es meist erst, wenn Sanierungen anstehen. Dann drücken die Auflagen des Denkmalschutzes – vor allem auch auf das Portemonnaie. Doch das Land NRW gewährt hierfür eine Denkmalförderung. Seit Oktober gibt es einige Änderungen: Statt Zuschüssen werden künftig zinsgünstige Darlehen vergeben.
Rund 60 Millionen Euro jährlich können von Eigentümern aufgenommen werden. Damit sollen sechs Millionen Euro Zuschüsse jährlich ersetzt werden. Der Vorteil der Darlehen: Es können die Gesamtkosten des Umbaus abgerechnet werden und nicht mehr nur die denkmalbedingten. Die Kredite werden mit einer Tilgungszeit von bis zu zwanzig Jahren gewährt. Es gibt ab sofort zwei neue Programme: Für selbst genutztes Wohneigentum stehen 20 Millionen Euro sowie für gewerblich, kulturell genutzte oder religiöse Baudenkmäler 40 Millionen Euro zur Verfügung.
Wo Darlehensförderung nicht greift, bleiben Zuschüsse in Höhe von 4,12 Millionen Euro erhalten.
Trotzdem will die SPD-Fraktion sehr kritisch prüfen, ob das neue Programm greift. Es wird geprüft, ob und wann Zuschüsse weiterhin gezahlt werden müssen. Grundsätzlich soll die gesamte Denkmlapolitik in NRW und deren Förderung in den nächsten Jahren evaluiert werden.
Am Mittwoch geht es im Plenum um die geänderten Förderbedingungen im Denkmalbereich.
Dialogfähig: Ein Leben ohne Buchstaben
Für die meisten Menschen ist es unvorstellbar: nicht lesen und schreiben zu können. Doch für rund 7,5 Millionen Erwachsene in Deutschland ist genau das Alltag: Sie können kaum oder nur sehr schlecht lesen und schreiben. 300.000 von ihnen können nicht einmal einzelne Wörter entziffern. Analphabetismus ist weit verbreitet. Dabei sind Lesen und Schreiben Grundvoraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben. Dies zu erlernen, ist in manchen Ländern Asiens und Afrikas jedoch oft ein Privileg. Aber auch in Deutschland ist Analphabetismus nicht selten. Für die Betroffenen bedeutet er vor allem eines: Stress. Sie fühlen sich oft stigmatisiert, haben Angst, für „dumm“ gehalten zu werden. Auf Initiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschäftigt sich nun auch am Mittwoch der Landtag NRW mit dem Tabuthema Analphabetismus und diskutiert Maßnahmen, um den Betroffenen zu helfen.
- Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und der SPD (DS 16/4152)
Konfliktfähig: Verschärfte Regeln für Ärzte bei Krebsregister
Immer mehr Menschen erkranken an Krebs. Etwa jeder vierte Deutsche stirbt an dieser Krankheit. Nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind bösartige Tumore hierzulande die häufigste Todesursache. Allein in Nordrhein-Westfalen wird jährlich bei 100. 000 Menschen die Diagnose Krebs gestellt. Tendenz steigend. Statistisch ist nach Angaben der Krebsgesellschaft fast jeder zweite Mensch in Nordrhein-Westfalen davon betroffen. Aus diesem Grund ist die Krebsbekämpfung eines der vorrangigen Gesundheitsziele des Landes. Seit April ist nun das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz in Kraft getreten. Alle Bundesländer sind danach verpflichtet, bis Ende 2017 ein flächendeckendes klinisches Krebsregister zu etablieren. Nordrhein-Westfalen investiert 2,3 Millionen Euro in das klinische Register und wird einen Teil der Betriebskosten dauerhaft bezahlen. Das landeseigene Epidemiologische Krebsregister wird komplett vom Land finanziert. Damit ist eine landesweite Datenbasis über die Häufigkeit, regionale Verbreitung, Überlebensraten und Trendentwicklungen bestimmter Krebsarten geschaffen worden. Ziel ist es, Prävention und Versorgung Krebskranker ebenso wie die Forschung zu verbessern.
Jetzt soll der Landtag die gesetzlichen Bestimmungen für das 2005 begonnene landeseigene Register anpassen: Es geht um ein verbessertes Meldeverfahren im Sterbefall, um die Kodifizierung von Krebsfrüherkennungsmaßnahmen und um einen registerübergreifenden Datenabgleich, um statistische Auswertungen zu erleichtern. Außerdem kann Meldungsmuffeln nach der Novellierung ein Bußgeld drohen: Ärzte, die ihren Meldepflichten an das nordrhein-westfälische Krebsregister nicht nachkommen, müssen künftig mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld rechnen.
Die Beschlussempfehlung ist einstimmig über alle Fraktionen hinweg angenommen und wird am Mittwoch im Oktober-Plenum besprochen.
- Gesetzentwurf der Landesregierung (DS 16/3206)
- Beschlussempfehlung und Berichtdes Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales (DS 16/4169)
Zukunftsfähig: Geänderte Regelungen für Körperschaftsstatus
Fraktionsübergreifend will der nordrhein-westfälische Landtag das Körperschaftsstatusrecht ändern. Konkret heißt das, welche Voraussetzungen Glaubens- und Religionsgemeinschaften erfüllen müssen, um den Status als Körperschaft öffentlichen Rechts verliehen zu bekommen. Mit diesem erhalten sie einige öffentlich-rechtliche Befugnisse, die sonst nur dem Staat zustehen: Dazu zählt beispielsweise das Recht zum Steuereinzug bei den Mitgliedern der Gemeinschaft oder das Begründen öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse. Zudem sind Vergünstigungen bei Steuern, Abgaben und Gebühren sowie Mitspracherechte in öffentlichen Gremien möglich und der Staat kann stellvertretend die Kirchensteuer einziehen.
Die Körperschaftsrechte sollen in Nordrhein-Westfalen künftig einheitlich per Rechtsverordnung verliehen werden.
Nordrhein-Westfalen nimmt mit dem Gesetzentwurf eine erneute Vorreiterrolle unter den anderen Bundesländern ein. Dass sich alle Fraktionen auf eine gemeinsame Einbringung dieses Gesetzentwurfes verständigt haben, zeugt von einem überfraktionellen Bewusstsein für die Problematik und für die sachorientierte Zusammenarbeit bei wichtigen Fragen.
- Gemeinsamer Gesetzentwurf aller Fraktion im Landtag NRW (DS 16/3625)
- Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses (DS 16/4170)
- Gesetzentwurf aller Fraktion im Landtag NRW (DS16/4151)
Aufnahmefähig: Asylanten anders auf Kommunen verteilen
Das Landeskabinett will Kommunen mit Unterkünften für Asylbewerber entlasten. Das sieht eine Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vor, über das der Landtag am Donnerstag berät. Mit dem Gesetzentwurf soll die Zuweisung von Asylsuchenden an die Kommunen geändert werden. Dabei geht es um eine Neujustierung bei der Verteilung von Flüchtlingen und der finanziellen Zuweisungen an aufnehmende Kommunen. Eine gerechtere Verteilung soll auch deren Akzeptanz erhöhen. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll zudem die aktuelle Rechtsprechung umgesetzt werden. Künftig sollen zentrale Unterkünfte bei der Verteilung der Flüchtlingskontingente zugunsten der Standortgemeinde angerechnet werden. Bislang ist das nicht der Fall. Die Änderungen sind für reguläre Landesaufnahmeeinrichtungen ebenso wie für Entlastungs- und Notunterkünfte des Landes gültig, soweit sie für mindestens sechs Monate eingerichtet werden.
Daneben greift die Gesetzesnovelle die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz auf: Um kommunale Mehrkosten abzufedern, die sich aus der vom Gericht getroffenen Übergangsregelung zur Frage der Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergeben, ist im Jahr 2014 eine pauschalierte Landeszuweisung an die Kommunen von rund 20 Millionen Euro vorgesehen. Bereits 2012 gewährte das Land dafür pauschal 7,15 Millionen und in diesem Jahr 14,4 Millionen Euro. Eine endgültige Anpassung der Zuweisung soll in NRW erfolgen, sobald der Bund die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts rechtlich umgesetzt hat.
- Gesetzentwurf der Landesregierung (DS 16/4139)
Gemeinschaftsfähig: Fairen Wettbewerb schaffen
Viele Beispiele belegen, dass Stadtwerke die Vorreiter der Energiewende sein können und dabei zugleich ökonomische Vorteile zum Wohle der örtlichen Gemeinschaft nutzen können. Doch in den Gemeinden wird nur in einem Zyklus von zwanzig Jahren über die Vergabe von Konzessionen entschieden. Dabei zeigt sich aber immer wieder, dass ein fairer Wettbewerb für Neukonzessionäre noch längst nicht gewährleistet ist und kommunale Bemühungen zur Stromnetzübernahme einem ganzen Bündel an Problemen und Hindernissen gegenüberstehen. Um einen fairen Wettbewerb zu schaffen, haben die Fraktionen von SPD und Bündnis-Grüne einen Antrag in den Landtag eingebracht. Dieser soll am Donnerstag im Plenum beraten werden.
- Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und der SPD (DS 16/4153)
Funktionsfähig: Kanal-TÜV für Wasserleistungen
Was für das Auto die Hauptuntersuchung ist, das ist für Abwasserleitungen die Dichtheitsprüfung oder auch Kanal-TÜV: Hauseigentümer sind eigentlich verpflichtet, die Kanäle auf dem eigenen Grundstück fachmännisch überprüfen zu lassen. Der Grund dafür: Schäden an Abwasserleitungen bleiben oft unerkannt, sind aber alles andere als ungefährlich. Wenn Lecks auftreten, kann das Abwasser sowohl Erdreich als auch Grundwasser verschmutzen. Doch private Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen können beruhigt durchatmen: Der Landtag berät zwar am Donnerstag im Plenum nochmals über die „Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen“, die jahrelange Diskussion über den Kanal-TÜV ist nach jetzigem Stand vom Tisch. Für private Häuselbauer sieht das Land definitiv keine Fristen zur Kanal-Kontrolle vor. Es sei denn, sie leben im Wasserschutzgebiet.
Für sie bestand zwar auch bisher die Pflicht, prüfen zu lassen, ob ihre Abwasserrohre dicht sind. Es gilt ein Kontrollzwang für die Kommunen: Häuser, die vor 1965 gebaut wurden und in Wasserschutzgebieten liegen, müssen ihre Kanäle bis Ende 2015 prüfen lassen. Besitzer neuerer Gebäude haben bis 2020 Zeit. Wenn neue Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden, müssen Bewohner dort ihre Abwasserkanäle innerhalb von sieben Jahren prüfen lassen.
Gewerbebetriebe in Wasserschutzgebieten müssen die Prüfung ebenfalls bis 2015 vornehmen, wenn sie vor 1990 errichtet wurden. Sonst haben sie dazu ebenfalls bis 2020 Zeit. Allerdings gilt die Frist bis 2020 für alle Betriebe, auch außerhalb von Schutzgebieten.
- Vorlage des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (Vorlage 16/1131)
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (DS 16/4174)
Verhandlungsfähig: Outokumpu-Tarifbruch beschädigt Vertrauen
Im Jahr 2012 hatte der finnische Stahlkonzern Outokumpu die Nirosta – Edelstahlsparte der Thyssen-Krupp AG – übernommen. In einem Tarifvertrag mit der IG Metall hat das Unternehmen verschiedene Punkte vertraglich zugesichert: unter anderem eine Standortsicherung für das Stahlwerk in Bochum (Flüssigphase) bis mindestens 31. Dezember 2016, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bis Ende 2015, eine Beschäftigungssicherung und Investitionen in die Zukunft des Standortes Krefeld. Doch am 1. Oktober ist die Bombe sprichwörtlich geplatzt: Outokumpu hat angekündigt, diese Verträge nicht einzuhalten.
In einem Eilantrag missbilligen die beiden Landtagsfraktionen der SPD und Bündnis-Grünen den Bruch der geltenden Tarifverträge durch Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und fordern die Landesregierung auf, Konsequenzen zu prüfen.
- Eilantrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und der SPD (DS 16/4212)