Neues aus Düsseldorf vom 18.12.2013

Beachtenswert: Ein weiterer Haushalt mit Maß und Mitte

62,33 Milliarden Euro will die nordrhein-westfälische Landesregierung im kommenden Jahr ausgeben – so viel wie noch nie. Der Haushalt 2014 ist ein weiterer Haushalt mit Maß und Mitte, einer, mit dem die begonnen Schwerpunkte fortgesetzt werden: Kinder, Jugendliche, Familien fördern und unterstützen, in Bildung investieren und die Städte stärken. Mit den Zahlen für 2014 bleibt die Landesregierung verlässlich. Auch im nächsten Jahr wird der Weg einer vernünftigen Haushaltskonsolidierung fortgesetzt. So sinkt die Neuverschuldung auf 2,4 Milliarden Euro und damit von 3,4 Milliarden Euro um 30 Prozent gegenüber dem diesjährigen Haushalt.

Trotz Absenkung der Netto-Neuverschuldung um knapp eine Milliarde Euro investiert das Land rund eine Milliarde Euro mehr in Bildung: Davon werden 110 Millionen Euro für die frühkindliche Bildung eingesetzt, 466 Millionen Euro für Schule und Weiterbildung sowie rund 519 Millionen Euro mehr als 2013 für Innovation, Wissenschaft und Forschung.

Auch die Kommunen werden vom Land gut bedacht mit fast 20 Milliarden Euro. So kommt fast jeder dritte Euro aller Ausgaben im nächsten Jahr den Gemeinden und Städten zugute. Damit setzt die Landesregierung einen neuen Maßstab der Kommunalfreundlichkeit. Ohne eine starke Verankerung in der Kommunalpolitik, ohne eine tiefe Verwurzelung in den Lebensbeziehungen der Menschen, ohne eine prägende Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen ginge die Mehrheitsfähigkeit für Politik verloren.

  • Drucksache 16/3800 (Gesetzentwurf)
  • Drucksache 16/4300 (Ergänzung)
  • Drucksache 16/4600 (Beschlussempfehlung und Bericht)

Schützenswert: Keine Lockerung des Meisterzwangs

Der Meisterbrief im Handwerk ist ein Qualitätssiegel. Dieses muss unbedingt geschützt werden. Darüber sind sich fast alle Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag einig. Nur die Piraten unterstützen diese Initiative nicht. Hintergrund der heutigen Debatte im Plenum ist ein Vorstoß der EU-Kommission, der Wettbewerbsbeschränkungen, wie den Meisterzwang im deutschen Handwerk, lockern will. Das soll nach Ansicht der EU zu mehr Mobilität, Wachstum und Arbeitsplätzen innerhalb Europas führen. Unter anderem wird angeregt zu prüfen, ob sich die mit dem Meisterbrief verfolgten Ziele „nicht durch eine weniger strikte Reglementierung erreichen ließen“.

Doch ohne Meisterbrief wird es keine Ausbildung geben und ohne Ausbildung auch keinen Nachwuchs. Das duale Ausbildungssystem und der Meisterbrief garantieren die Qualität deutscher Produkte und haben Deutschland vor der hohen Jugendarbeitslosigkeit anderer europäischer Länder bewahrt. Der Meisterbrief ist auch in Zukunft ein Garant für die grundsolide Ausbildung, einen nachhaltigen Wissenstransfer zwischen den Generationen sowie ein Gütesiegel des Verbraucherschutzes. Mit dem gemeinsam von SPD, Grünen, CDU und FDP eingebrachten Antrag sendet der Landtag deshalb ein klares, parteiübergreifendes Signal an das Handwerk, die Bundesregierung und die Europäische Union: Wir stehen zum Meisterhandwerk und wollen den Meisterbrief als hohen Qualitätsstandard erhalten. Der Antrag fordert die Landesregierung außerdem dazu auf, sich für eine umfassende Evaluation der Novelle der Handwerksordnung aus dem Jahr 2004 einzusetzen.

Im April 2015 sowie im Juni 2016 sollen die EU-Mitgliedsstaaten „nationale Aktionspläne“ bei der Kommission vorlegen, wie der Berufszugang im Interesse der europäischen Bürger wirkungsvoller geregelt werden soll.

  • Drucksache 16/4574 (Antrag der Fraktionen, SPD, CDU, Grüne, FDP)

Anerkennenswert: Höhere Zulage für Mehrarbeit der Feuerwehr

Die engagierte Arbeit der Feuerwehr muss besser anerkannt werden: Nun soll eine höhere Zulage für freiwillige Mehrarbeit der Kameraden bezahlt werden. Das sieht der überarbeitete Entwurf der beiden Fraktionen von SPD und Grünen zur sogenannten Opt-Out-Regelung vor. Darin ist die Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst, die Opt-Out Zulage, in Nordrhein-Westfalen geregelt. Sie soll von bis zu 20 Euro auf bis zu 30 Euro angehoben und letztmalig bis zum Jahr 2016 verlängert werden. Die Anpassung ist dringend erforderlich, sie ist noch immer auf dem Stand ihrer Einführung im Jahr 2007. Zudem würde die Regelung jetzt zum Jahresende auslaufen.

Manche Kommunen benötigen aber weitere drei Jahre Zeit, bevor sie die EU-Regelung zur Reduzierung der Arbeitszeit der Berufswehren von 54 auf 48 Stunden umzusetzen können. Es fehlt an Personal. Die Übergangsfrist wird aber zum 31. Dezember 2016 endgültig auslaufen. Bis dahin müssen die Kommunen genügend Personal bei den Feuerwehren ausbilden und einstellen.

  • Drucksache 16/4575 (Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Grüne)

Verbessernswert: Rotation gutes Mittel gegen Korruption

Seit 2005 ist Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland mit einem Antikorruptionsgesetz. Es hat sich als gutes Mittel zur Korruptionsbekämpfung erwiesen. Doch noch gibt es kleine Schwachstellen. Deshalb will der Landtag heute nochmals über Nachbesserungen diskutieren. Vor allem um die sogenannten „kleinen Gefälligkeiten“ wie beispielweise Vergünstigungen oder Einladungen zu Sportveranstaltungen. Deshalb sollen Mitarbeiter in besonders gefährdeten Bereichen im öffentlichen Dienst möglichst alle fünf Jahre die Abteilungen wechseln. So steht es im Gesetz. Bislang ist das aber oft nur Theorie. Die jetzt geplante Änderung des Korruptionsgesetzes durch den nordrhein-westfälischen Landtag wird allerdings den Verzicht auf Rotation etwas erschweren. Wird das Gesetz verabschiedet, darf das Rotationsgebot nur noch aus zwingenden Gründen missachtet werden – und jeder Verzicht muss den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. So sollen allzu distanzlose Beziehungen zwischen Auftragsvergeber und potenziellem Auftragsempfänger verhindert werden. Bislang gilt diese Rotationspflicht für alle Kommunen ab 25.000 Einwohnern. In dem neuen Gesetzentwurf der beiden Fraktionen von SPD und Grünen wird die Mindesteinwohnerzahl künftig sogar gestrichen, um Rotation in ausnahmslos allen Kommunen durchzusetzen.

  • Drucksache 16/3334 (Gesetzentwurf)
  • Drucksache 16/4596 (Beschlussempfehlung und Bericht)

Steigerungswert: Integrationsräte besser verankern

Durch den aktuellen Gesetzentwurf werden die Integrationsräte weiter gestärkt. Mit dieser Initiative will die Landesregierung das Mitspracherecht der Integrationsräte auf kommunaler Ebene weiter ausbauen – gerade mit Blick auf die Wahlen im kommenden Jahr. So wird der Integrationsrat 2014 am gleichen Tag wie die Kommunalparlamente gewählt. Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind im Paragraf 27 Gemeindeordnung (GO) NRW geregelt. Damit nimmt Nordrhein-Westfalen wieder eine Vorreiterrolle in Deutschland ein: Kein anderes Bundesland hat vergleichbare Strukturen. Mit der Zusammenlegung der Wahlen soll beispielsweise die niedrige Wahlbeteiligung gesteigert werden. Der Landtag debattiert das Thema am Mittwoch im Plenum.

  • Drucksache 16/3967 (Gesetzentwurf)
  • Drucksache 16/4569 (Beschlussempfehlung und Bericht)

Mehrwert: Zentralbibliothek für Medizin wird Stiftung

Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin mit Standorten in Köln und Bonn ist eine der herausragenden bibliothekarischen Einrichtungen auf dem Gebiet der Medizin in Deutschland. Als „Informationszentrum Lebenswissenschaften“ gehört sie der „Leibniz-Wissensgemeinschaft“ an. Um die Mitgliedschaft in diesem starken Netzwerk dauerhaft zu sichern, wird die Zentralbibliothek nun von einer Landeseinrichtung in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführt.

Wie schon bei der Verselbstständigung des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig in Bonn Ende 2012 soll auch dieser Rechtsformwechsel nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen. Auch in Zukunft wird ihre Stellung mit der von Landesbediensteten vergleichbar bleiben. Um darüber hinaus die spezifischen Anliegen der über 120 Mitarbeiter vor Ort zu berücksichtigen, hat die SPD-Landtagsfraktion in enger Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat und dem Hauptpersonalrat des Wissenschaftsministeriums einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorgelegt. Darin wird der Zugang der Beschäftigten zu Fortbildungseinrichtungen des Landes sowie zu den Dienstleistungen der Universitäten Köln und Bonn festgeschrieben. Weiterhin wird die Zahl der Personalvertreter im Stiftungsrat erhöht und deutlich herausgestellt, dass Beschäftigte auch im wissenschaftlichen Beirat beteiligt werden können.

Der rot-grüne Änderungsantrag und der Gesetzentwurf wurden am 11. Dezember vom Wissenschaftsausschuss des Landtages einstimmig befürwortet. Nun wird auch das Landtagsplenum den Weg frei machen für eine erfolgreiche Zukunft der Zentralbibliothek für Medizin in der Wissensgemeinschaft Leibniz.

  • Drucksache 16/3527 (Gesetzentwurf)
  • Drucksache 16/4597 (Beschlussempfehlung und Bericht)

Lobenswert: Lob für Fanprojekte im Fußball

In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen wird die Arbeit der 14 Fanprojekte in Nordrhein-Westfalen gewürdigt: Diese Projekte leisten wertvolle Arbeit bei der sozialpädagogischen Fanbetreuung. Sie dienen allen Beteiligten als wichtige Informations-, Kommunikations- und Vermittlungspartner. Zudem unterstützen sie Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer persönlichen Entwicklung und vermitteln demokratische Grundwerte und Verhaltensweisen. Sie stärken Jugendliche und junge Erwachsene in ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement und bei der kritischen Auseinandersetzung mit gängigen Stereotypen und Diskriminierungsmustern. Die Arbeit ist somit klassische Jugendarbeit.

In dem gemeinsamen Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, die Arbeit mit den Fans weiterzuentwickeln. Die Arbeit der Fanprojekte blickt nun schon auf eine 25-jährige Tradition zurück. NRW war und ist Vorreiter bei der Förderung über den Kinder- und Jugendförderplan, der auf 100 Millionen Euro aufgestockt wurde.

  • Drucksache 16/4576 (Antrag der Fraktionen SPD und Grünen)

Veranstaltungs-Tipp

Fraktion vor Ort am 13.01.2014 in Hamm zum Thema KiBiz

Bildung beginnt mit der Geburt, findet zunächst in der Familie statt und setzt sich dann in gemeinsamer Verantwortung in der Kita fort. Diese Lebens- und Lernphase ist nicht einfach nur ‚vor-schulisch‘, sie hat einen eigenen Charakter und eigene Inhalte. Kinder lernen in diesen Jahren Entscheidendes für ihr späteres Leben. Daher halten wir den Elementarbereich für das wichtigste und entscheidende Glied in der Bildungskette. Mit der ersten KiBiz-Revision haben wir bereits den Einstieg in die Gebührenfreiheit geschafft, das Personal entlastet, die Elternmitwirkung auf allen Ebenen verankert und die Qualität in den Einrichtungen gesteigert. Beim Personalschlüssel nimmt Nordrhein-Westfalen mittlerweile einen Platz in der Spitzengruppe ein.

In dem zweiten Schritt geht es uns vor allem um die Stärkung des Bildungsortes Kita und um die Bildungsgerechtigkeit: Wir wollen künftig Ungleiches ungleich behandeln und Einrichtungen mit sozial
benachteiligten Familien besser fördern.

Frühe Bildung in NRW wird besser – Schritt für Schritt.

Cafe Komma
Ostenwall 79
59067 Hamm