In vielen Städten und Gemeinden schwillt seit einiger Zeit ein Konflikt zwischen Sportvereinen und Anwohnern. Grund dafür sind oft die Lärmgrenzwerte der aktuell geltenden Lärmschutzverordnung. Es zeigt sich, dass die Sportvereine auch bei normalem Sportbetrieb kaum unterhalb des Grenzwertes von 50 dB bleiben. „Die Streitfälle häufen sich insbesondere in den Ballungsräumen, in welchen Areale um die Sportanlagen zu neuen Wohngebieten ausgewiesen wurden“, so der Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel. Die Lärmursachen sind oft nicht die Sportlerinnen und Sportler, sondern häufig die Zuschauer, deren An- und Abreise sowie elektronische Durchsagen.
Häufig erwächst ein schwer zu lösender Interessenkonflikt. Dabei war das Ziel der 1991 erlassenen „Sportanlagenlärmschutzverordnung“, zur Lösung des Konflikts zwischen der gesellschaftlich erwünschten Sportausübung und dem Recht auf Ruhe der Anwohner beizutragen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits am 05. März 2014 mit der Veröffentlichung, Hinweise zum Umgang mit Altanlagen einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich der Interessen geleistet. In der kommenden Woche bringt die rot-grüne Regierungsfraktion einen Antrag in den Landtag NRW, der sich mit der Geräuscheinwirkung durch Sport befasst. Das Gesetzgebungsverfahren liegt auf Bundesebene. „Bochum und Wattenscheid sind Sportstadt. Sport fördert die Integration, Inklusion und gemeinschaftliche Solidarität. Sportvereine haben eine große gesellschaftliche Aufgabe für Kinder und Jugendliche, der sie oft nur auf ihren Sportanlagen gerecht werden können“, so Serdar Yüksel. Daher unterstützt die SPD-Fraktion die Förderung und Stärkung des Sports in NRW.