
Ab 2018 kann Bochum mit weiteren finanziellen Hilfen vom Bund rechnen. „Durch eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkünfte für ALG-II BezieherInnen und Entlastungsbeträge über die Umsatzsteuer wird Bochum ab 2018 voraussichtlich zusätzliche 22,7 Millionen Euro erhalten“, erklären die Landtagsabgeordneten Carina Gödecke und Serdar Yüksel.
Grundlage ist die insbesondere auch auf Druck der nordrhein-westfälischen Landespolitik 2013 in den Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene zugesagte Entlastung der Städte und Gemeinden. In zwei Jahren greift daher endlich die nächste Entlastung des Bundes für die Kommunen. Ihnen kommen dann jährlich insgesamt rund fünf Milliarden Euro Bundesgeld zugute.
Bereits im Juni 2016 einigten sich Bund und Länder auf einen Verteilungsschlüssel: Er beinhaltet eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung, höherer Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft insbesondere für BezieherInnen von Sozialleistungen und eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Letztere wird vom Land NRW eins zu eins über die Schlüsselzuweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) an die Kommunen weitergegeben. Jetzt hat die Landesregierung eine erste Berechnung der Entlastungen über die kommunale Umsatzsteuerbeteiligung und die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft vorgelegt. Diese soll den Städten und Gemeinden mehr Sicherheit bei der Haushalts- und Finanzplanung ab 2018 geben.