Das nordrhein-westfälische Ministerium für Inneres und Kommunales hat heute per Erlass den Anwärtersonderzuschlag für die Feuerwehren freigegeben. Dazu erklären Carina Gödecke und Serdar Yüksel:
„Die Anwärterinnen und Anwärter im mittleren Dienst der Berufsfeuerwehr Bochum erhalten rückwirkend zum 1. April 2017 einen monatlichen Zuschlag von rund 1050 Euro zum Grundgehalt. Das ist ein Plus von 90 Prozent. Die SPD ist ein verlässlicher Partner für die Feuerwehren. Wir sorgen dafür, dass auch Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger bei der Feuerwehr ein ordentliches Einkommen haben.“
Hintergrund:
Der Landtag hatte Anfang April ein Gesetz verabschiedet, wonach die Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (früherer mittlerer Dienst) rückwirkend ab dem 1. April 2017 jeden Monat einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 90 Prozent des Anwärtergrundbetrags erhalten, wenn ein erheblicher Bewerbermangel vorliegt.
Diesen Bewerbermangel hat heute das Ministerium für Inneres und Kommunales – nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände – heute per Erlass festgestellt. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung eines 90% Sonderzuschlages ab dem 1. April 2017 vor. Den Sonderzuschlag erhalten alle Berufsfeuerwehrleute, die sich in der Ausbildung befinden und vorher eine für den Feuerwehrberuf geeignete abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung absolviert haben.