Bis auf den letzten Sitzplatz waren die Reihen bei der Festveranstaltung des Petitionsausschusses gefüllt. An der Festveranstaltung am 2. April zum 50-jährigen Jubiläum des Artikels 41a der Landesverfassung von NRW im Landtag nahmen nämlich nicht nur Abgeordnete teil, sondern auch Bürgerinnen und Bürger und auch Petentinnen und Petenten, die eindrucksvoll ihre Erfahrungen mit der Arbeit des Petitionsausschusses schilderten.
Mit der Einführung des Artikels 41a in die Landesverfassung wurden im April 1969 die Rechte des Petitionsausschusses deutlich erweitert. Vorausgegangen war die sogenannte Klingelpütz-Affäre, ein Skandal um Misshandlungen in einer Kölner Justizvollzugsanstalt, der auch im Parlament vor dem Hintergrund der damaligen Möglichkeiten nur unzureichend aufgearbeitet werden konnte. Mittlerweile ist der Artikel 41a 50 Jahre alt. Grund genug, um diese Besonderheit in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung mit einer Festveranstaltung zu würdigen. Den Anfang machten dabei Landtagspräsident Kuper und Ministerpräsident Laschet. Beide betonten in ihrem Grußwort die Bedeutung und die Sonderstellung des Petitionsausschusses in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung.
„Der Petitionsausschuss ist die Notrufsäule der Bürgerinnen und Bürger und ein Element Direkter Demokratie! Er schlägt eine Brücke zwischen dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürger. Er agiert bürgernah und fraktionsübergreifend. Es ist nämlich eine besondere Tradition des Petitionsausschusses, dass alle Beschlüsse einstimmig gefasst werden. Die Konzentration auf den einzelnen Menschen ermöglicht es uns, in einem sehr guten fraktionsübergreifenden Arbeitsklima die Probleme der Betroffenen in das Zentrum unserer Arbeit zu stellen“, so der Bochumer Abgeordneten und Vorsitzende des Petitionsausschusses Serdar Yüksel in seinem Schlusswort zum Ende der Festveranstaltung.