Die Bundesregierung und das Land NRW haben in den letzten zwei Tagen umfangreiche finanzielle Hilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbständige beschlossen, die zeitnah und bürokratisch unkompliziert umgesetzt werden sollen.
Der Landtag hat einen Rettungsschirm über 25 Mrd. Euro beschlossen, um Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen und ihre Liquidität zu stärken.
Dazu gehört:
- Ausweitung der Kurzarbeit
- Steuerstundung, Vorauszahlungen ausgesetzt, Säumniszuschläge erlassen
- Bürgschaftsanträge zur Absicherung von Krediten für Unternehmer*innen bis 250.000 Euro
Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe und Solostelbständige wird in den folgenden drei Monaten finanzielle Hilfe gewährt:
- 9.000 Euro bei ein bis zu fünf Beschäftigten
- 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten
- 25.000 Euro bei bis zu fünfzig Beschäftigten
Kredite für Kleinunternehmen und Soloselbständige:
- KfW und NRW.BANK haben ihr Kreditprogramm ausgeweitet
Das Antragsverfahren ist digital, einfach und schnell. Ab Freitag (27.03.2020) kann der Antrag online gestellt werden:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html?fbclid=IwAR3jYpVLbYjKUjUu0bhSWkDKKAJtBHSuY-Ck_NganJIewzb30uMYrLyRkmo