Der Landtag NRW

Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Landesparlament und die Volksvertretung der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens. Er ist die legislative Gewalt neben der Landesregierung als Exekutive und dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen als Judikative. Der Landtag NRW wird alle fünf Jahre durch die Wahlberechtigten nach einer personalisierten Verhältniswahl gewählt und umfasst mindestens 181 Mitglieder. Seit seiner ersten Sitzung am 02. Oktober 1946 gab es 16 Wahlperioden. Der aktuelle 17. Landtag NRW hat sich am 01. Juni 2017 konstituiert und hat 199 Mitglieder.

Das Landesparlament Nordrhein-Westfalens wirkt an der Gesetzgebung durch Vorlagen und Beschlüsse mit. Des Weiteren wählt er den/ die Ministerpräsident/in, beschließt den Landeshaushalt, wählt vier der sieben Verfassungsrichter und entsendet Vertreter in die Bundesversammlung. Der Landtag NRW hat gegenüber der Landesregierung umfangreiche Kontroll- und Einflussmechanismen entwickelt. Zudem ist der nordrhein-westfälische Landtag ein Arbeitsparlament und der Hauptanteil der parlamentarischen Arbeit findet in den Ausschüssen statt.

Als Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Bochum III – Herne II bin ich ordentliches Mitglied für die folgenden Ausschüsse und Themen zuständig:

  • Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (AGS)
  • Petitionsausschuss (Vorsitzender)

Zusätzlich bin ich stellvertretendes Mitglied in folgenden Ausschüssen:

  • Innenausschuss
  • Wissenschaftsausschuss
  • Rechtsausschuss